ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der Firma
(Dienstleistungsvertrag)
ADJUVANDO Seniorendienstleister e.K.
Dr. Klaus Wemhöner
Wilhelmstraße 21
45699 Herten
Registergericht Recklinghausen
Registernummer: HRA 4781
Tel.: 02366/935856 oder 0174/5632993
Mail: info@adjuvando.de
Website: www.adjuvando.de
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma
ADJUVANDO Seniorendienstleister e.K.
– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner
– nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung (Dienstleistungsvertrag). Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.
3.3 Für sporadisch anfallende Einzelleistungen, die auch mehrfach, jedoch nicht in geplanten regelmäßigen Abständen erbracht werden, ist eine persönliche oder telefonische Information über Leistungen und Preise ausreichend.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Monat.
4.3 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Grundlaufzeit für den Auftraggeber 5 (fünf) Werktage, für den Dienstleister gilt eine Frist von 4 (vier) Wochen. Davon ausgenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
4.4. Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
4.5 Die Punkte 4.2 bis 4.4 gelten nicht für Einzelleistungen wie unter Punkt 3.3 beschrieben.
4.6 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.7 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.8 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
9. Sonstige Bestimmungen
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Ort, Datum Firmenstempel/ Name