Zusätzliche Betreuungsleistungen oder erweiterte Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen (beispielhaft):
• Stundenweise Betreuung von Pflegebedürftigen zur Entlastung der Pflegenden
• Individuelle Unterstützung bei der Organisation und Bewältigung des Alltags
• Mobilisation in Begleitung wie z. B. Spazierengehen
• Aktivierung durch Beschäftigung z.B. Basteln, Malen, Kochen, Gärtnern
Über meinen Leistungskatalog informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch