„Barrierefrei“, ein Begriff, der in der heutigen Zeit immer häufiger in verschiedenen Zusammenhängen auffällt. Er betrifft u.a. die Bereiche Kommunikation und Information, hierzu gehören z.B. Untertitel, Hörbücher, Gebärdensprache und auch die Brailleschrift, auch das barrierefreie Internet ist hier zu nennen. Meist verbindet man jedoch hiermit die Anpassung von baulichem Lebensraum, also Gebäuden und Wohnungen, dem öffentlichen Raum von Straßen und Plätzen, den Verkehrsmitteln usw. Es soll denjenigen, die in ihrem täglichen Leben mit einem Handicap zurechtkommen müssen, das Leben etwas erleichtern wenn nicht gar erst ermöglichen.
Dabei wird ganz vergessen, dass eine barrierefreie Wohnung jedem Bewohner, ob alt oder jung, eine Verbesserung der individuellen Lebensqualität verschafft. Breite Türen ermöglichen ein problemloses Durchkommen mit dem Kinderwagen oder voll bepackt mit dem Wochenendeinkauf, bodentiefe Fenster lassen mehr Licht in die Wohnung und bieten auch kleinen Kindern einen freien Ausblick. Gut durchdachte Änderungen in der barrierefreien Wohnraumanpassung nach den gültigen Qualitätsstandarts lassen den Wert und Komfort einer Immobilie damit deutlich steigen.
ADJUVANDO Seniorendienstleister e.K. kümmert sich unter dem Begriff „Barrierefrei“ um die Anpassung von vorhandenem Wohnraum an die Anforderungen der darin Lebenden. Damit soll erreicht werden, dass die Menschen weiterhin in ihrem Zuhause wohnen bleiben können und weitestgehend unabhängig werden von fremder Hilfe, geschweige denn von einem notwendigen Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Der Schwerpunkt der Anpassungen findet meist im Bad statt, aber auch in der Küche und anderen Räumen, bei denen im Rahmen des kostenlosen Wohnraumchecks Barrieren festgestellt wurden.
Der Wohnraumcheck wird von mir persönlich durchgeführt. Ich nehme mir die notwendige Zeit, mit den pflegenden Angehörigen, aber auch, wenn möglich und erforderlich, dem zu Pflegenden die einzelnen Bereiche der Wohnung zu begehen. Dabei werden alle Wünsche und Fragestellungen der Betroffenen in den Bericht mit aufgenommen. Auch wenn die erfassten Daten in einem Schema festgehalten werden, erfolgt jeder Wohnraumcheck nach individuellen Gesichtspunkten. Abb. 1 (Quelle © Simon Kesting/HWK Münster)
Schon im Eingangsbereich einer Wohnung können sich erste Barrieren in den Weg stellen. Diese sind dem Laien meist gar nicht als solche bewusst. Eine kleine Schwelle in der Tür verhindert den Zugang für einen Rollstuhl oder den Rollator. Die Bedienelemente für Türklingel oder Gegensprechanlage sind zu hoch angebracht, manchmal ist der Außenbriefkasten für eine Person im Rollstuhl nicht erreichbar. An dieser Stelle kann schon mit wenigen kleinen Maßnahmen der Zugang zur Wohnung wesentlich erleichtert und mit mehr Komfort und Sicherheit versehen werden.
Ich werde auf Wunsch alle Bereiche Ihrer Wohnung auf diese Barrieren hin untersuchen und Ihnen einen detaillierten Plan vorlegen, nach dem Sie Ihre Wohnung barrierefrei anpassen können.
Weitergehende Informationen zum Thema „Barrierefreiheit“ finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Münster
Abb. 2 (Quelle © Simon Kesting/HWK Münster)
Die von ADJUVANDO Seniorendienstleister e.K. im Rahmen einer Wohnraumanpassung erbrachten Leistungen sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Dies kann man unter mehreren Gesichtspunkten betrachten. Zum einen ist eine Wohnraumanpassung eine Maßnahme, die das Wohnen in den eigenen vier Wänden um einiges komfortabler und wesentlich sicherer macht. Die Nutzung der einzelnen Räume wird signifikant verbessert und dies nicht nur, wenn die Räume von einem Pflegebedürftigen oder Gehandicapten bewohnt werden. Familien mit kleinen Kindern werden ziemlich bald die Vorzüge einer barrierefreien bodengleichen Dusche zu schätzen wissen, wenn zusätzlich der Boden des Badezimmers mit einem rutschhemmenden Bodenbelag versehen ist. Auch in der Küche sind so manche Anpassungen, die unter dem Siegel „barrierefrei“ laufen, eine Erleichterung für Hausfrau und –mann.
Ein Aspekt, den man in keinem Fall vernachlässigen sollte, ist der steuerliche. Handwerkliche Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Renovierung, der Erhaltung oder Modernisierung von Wohnraum, und darunter fällt auch eine barrierefreie Anpassung, erbracht werden, sind steuerlich förderfähig. Der maximale Steuerbonus auf Handwerksleistungen beträgt jährlich 1.200,- €. Dieser Betrag wird Ihnen direkt vom Finanzamt erstattet, er reduziert somit nicht das zu versteuernde Einkommen, was einen wesentlich geringeren Effekt ausmachen würde.
Abb. 3, Quelle HWK Münster
Für eine detaillierte Beratung sprechen Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater. Erste weitere Informationen können Sie auch der Abb.3 oder der Homepage der HWK Münster entnehmen.